Die neuen BaFin-Eigenkapitalanforderungen für Wohnimmobilienkredite bringen vornehmlich Regionalbanken in Zugzwang

  • Insbesondere der Kapitalpuffer für systemische Risiken aus Wohnimmobilienkrediten ist für Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken eine hohe Hürde
  • Anders als privatrechtliche Banken mit direktem Zugang zum Kapitalmarkt können sie nur schwer neues Eigenkapital generieren
  • Das bringt Wettbewerbsnachteile gerade für die regionalen Institute mit sich, obwohl diese besser als andere die Risiken vor Ort einschätzen können

 

Frankfurt, 21. Januar 2022. Die Ankündigung des Bundesamtes für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ab dem kommenden Jahr die Eigenkapitalanforderungen vor allem für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten drastisch zu erhöhen, stellt nach Einschätzung der Managementberatung Investors Marketing gerade die öffentlich-rechtlichen Finanzinstitute vor große Herausforderungen. Dass der antizyklische Kapitalpuffer, welcher im Zuge der Corona-Pandemie ausgesetzt wurde, reaktiviert werden würde, war zu erwarten. „Dass die BaFin nun jedoch eine zusätzliche Kapitalanforderung von zwei Prozent für die Vergabe von Wohnbaukrediten einfordert, trifft vor allem Sparkassen und genossenschaftliche Banken“, sagt Dr. Oliver Mihm, CEO von Investors Marketing.

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu dämpfen, hatte die Bafin im Jahr 2020 die Anforderung des antizyklischen Kapitalpuffers von 0,25 Prozent vorübergehend ausgesetzt. Es war zu erwarten, dass diese Maßnahme zurückgenommen werden würde. Die Erhöhung auf 0,75 Prozent sowie die zusätzlich geplante Kapitalanforderung für systemische Risiken von zwei Prozent überraschen allerdings. Dieser Schritt stellt in der bisherigen Historie ein Novum dar und wirft für die Institute strategische Fragen auf.

Den gesamten zusätzlichen Kapitalbedarf zur Erfüllung des antizyklischen Kapitalpuffers und des Puffers für systemische Risiken beziffert die BaFin selbst auf insgesamt 22 Mrd. €. Aufgrund der Verteilung der Marktanteile im Neu- und Bestandsgeschäft in der privaten Wohnbaufinanzierung dürfte klar sein, dass insbesondere die zusätzliche Pufferanforderung für das Baufinanzierungsgeschäft überproportional Regionalinstitute belasten wird. Und damit jene Institute, die Eigenkapital nahezu ausschließlich durch die Thesaurierung von Gewinnen bilden können. In der Konsequenz dürfte Eigenkapital zunehmend zu einem Engpassfaktor werden und folglich zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Finanzinstitute, die hier noch Reserven haben oder sich neues Eigenkapital beschaffen können – das betrifft insbesondere Großbanken – werden von den Veränderungen zumindest im Kreditgeschäft profitieren, sofern gegenwärtige Wettbewerber bei der Kreditvergabe restriktiver werden sollten. Völlig anders sieht es für Institute aus, für die das aufsichtsrechtliche Eigenkapital ein Engpassfaktor darstellt. Der Anpassungsbedarf tangiert in solchen Fällen nicht nur die Marktbearbeitung und den Vertrieb, sondern zieht strategische Fragestellungen einer zukunftsfähigen Aufstellung im Baufinanzierungsgeschäft nach sich. Hierbei geht es vor allem um effektives und effizientes Management der Ressource Eigenkapital.

„Gerade Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken sind bei immobilienkreditvergaben in den vergangenen Jahren sehr umsichtig vorgegangen und haben überproportional dazu beigetragen, dass die Ausfallquote aktuell bei weniger als einem Prozent liegt“, sagt Oliver Mihm. „Die neuen Anforderungen können auch als Impuls gesehen werden, Kapitalreserven bei Regionalbanken ganzheitlich zu heben: Vom Provisionsgeschäft über Einlagenmanagement bis hin zu Multi-Produkt-Beratungen im Baufinanzierungsgeschäft.“

Über Investors Marketing Management Consultants
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